Altersgrenzen: Ein Blick auf Verfassung und gesellschaftliche Wirklichkeit anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Altersgrenzen für Anwaltsnotare
- Referentin
- Dr. Miriam Meßling
- Uhrzeit
- 18:30 Uhr
- Ort
- Festsaal des Hauses der Kirche, Dreikönigskirche Dresden
Frau Dr. Meßling ist Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist neben anderem zuständig für Steuerrecht und Berufsrecht. Vor ihrer Berufung an das Bundesverfassungsgericht war Frau Dr. Meßling Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts. Ihr Studium absolvierte Frau Dr. Meßling an den Universitäten in Trier und Münster. In Münster wurde sie 2001 zu einem europarechtlichen Thema (Die Lösung rechtsgeschäftlicher Bindungen im deutschen und italienischen Privatrecht) promoviert. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Von 2004 bis 2023 war Frau Dr. Meßling als Richterin an verschiedenen Sozialgerichten (Sozialgericht Karlsruhe, Sozialgericht Freiburg, Landessozialgericht Baden-Württemberg sowie Bundessozialgericht) tätig.
Altersgrenzen genießen in unserer Wahrnehmung eine Aura der Normalität. Irgendwann darf oder muss einfach Schluss sein. Darum enthalten viele Gesetze Altersgrenzen. In welchen Lebensbereichen für die Ausübung welcher Tätigkeiten welche Altersgrenzen angemessen erscheinen mögen, legt das Grundgesetz in die Hände des Gesetzgebers. Da gesetzliche Altersgrenzen in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), berufsbezogene Altersgrenzen zudem in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingreifen, werfen Altersgrenzen diffizile Rechtsfragen auf. Manchen Altersgrenzen liegen sozialpolitische Motive zugrunde, andere Altersgrenzen dienen eher dem Schutz derer, die mit betagteren Damen oder Herren in Berührung kommen. Der demografische Wandel und ein geänderter Blick der nachrückenden Generationen auf unsere Arbeitswelt stellen Altersgrenzen sowohl soziologisch als auch rechtlich in Frage. Daher wird in vielen Zusammenhängen, denen bis dahin keine besondere Aufmerksamkeit zukam, zukünftig über die innere Rechtfertigung und das richtige Maß von Altersgrenzen nachzudenken sein. Zu den damit verbundenen Fragen wird Frau Dr. Meßling anlässlich der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Anwaltsnotare zu uns sprechen.