Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts und des anwaltlichen Berufsstandes
- Referent
- Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
- Uhrzeit
- 18:30 Uhr
- Ort
- Festsaal des Hauses der Kirche, Dreikönigskirche Dresden
Herr Dr. Wessels ist seit 2018 Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Zuvor gehörte er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm an, deren Präsident er von 2012 bis 2019 war. Neben seiner Kammertätigkeit ist Herr Dr. Wessels Vorstandsmitglied und Schatzmeister des Deutschen Anwaltsinstituts. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation aller bundesdeutschen Rechtsanwaltskammern (§ 175 Abs. 1 BRAO). Aufgabe der Bundesrechtsanwaltskammer ist es unter anderem, die Gesamtheit der Rechtsanwaltskammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten sowie Gutachten zu erstatten, die an der Gesetzgebung beteiligte Behörden oder Körperschaften des Bundes oder Bundesgerichte anfordern (§ 177 Abs. 2 BRAO). Unter solchen Vorzeichen ist die Bundesrechtsanwaltskammer gehalten, die aktuelle und die künftige Entwicklung der Anwaltschaft in deren ganzer Vielfalt zu begleiten, vorauszudenken und mitzugestalten. Das ist eine herausfordernde Aufgabe. Denn die Bundesrechtsanwaltskammer ist kraft Gesetzes aufgerufen, das anwaltliche Berufsrecht zukunftsorientiert sowohl für Einzelanwälte als auch für in internationalen Großkanzleien tätige Rechtsanwälte vorauszudenken. Mehr oder minder partielle Unzufriedenheit der eigenen Mitglieder zählt insoweit, wenn man so will, zum vom Gesetzgeber billigend in Kauf genommenen Genom der Bundesrechtsanwaltskammer. Unter diesem Vorzeichen wird uns Rechtsanwalt Dr. Wessels aus berufenem Mund einen Einblick in und einen Ausblick auf die künftige Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts und der Anwaltschaft gewähren.