Der Umgang der Justiz mit Justizirrtümern
- Referent
- Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate
- Uhrzeit
- 18:30 Uhr
- Ort
- Festsaal des Hauses der Kirche, Dreikönigskirche Dresden
Herr Dr. Strate ist seit Jahrzehnten einer der prominentesten Strafverteidiger Deutschlands. Er versteht sich selbst als „68er“ sowie als Verteidiger des liberalen Rechtsstaates. Diesem Selbstverständnis gemäß war Herr Dr. Strate viele Jahre Mitglied im Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und ist Herr Dr. Strate seit 2007 Mitglied im Ausschuss Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Als Strafverteidiger wurde Herr Dr. Strate durch eine ganze Reihe aufsehenerregender Fälle und viele prominente Mandanten bekannt. Unter anderem verteidigte er Frau Monika Böttcher, die Hamburger Kiezgröße Burim Osmani, den Unternehmer Alexander Falk, Herrn Gustl Mollath und den Volkswagen-Patriarchen Ferdinand Piëch. Im Februar 2022 erstattete Herr Dr. Strate Strafanzeige gegen den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz sowie gegen den Hamburger Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher wegen des Cum-Ex-Skandals. Weiterhin vertrat Herr Dr. Strate in der AfD-Parteispendenaffäre die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Frau Alice Weidel.
Der Umgang der Justiz mit eigenen Irrtümern ist ein besonderer delikater Prüfstein für den Rechtsstaat. Die Annullierung rechtskräftiger Verurteilungen folgt oberflächlich betrachtet dem gleichen prozessualen Rahmengerüst, dem jedes Strafverfahren unterliegt. Doch der mit einem Wiederaufnahmeverfahren verbundene Aufruf an die Justiz zur Selbstkritik und gegebenenfalls einer Selbstkorrektur ist prozesstaktisch sowie psychologisch stets ein höchst diffiziler und für alle daran Beteiligten extrem herausfordernder Balanceakt. Wir freuen uns auf einen interessanten und spannenden Vortrag, der uns aus erster Hand einen tiefen Einblick in eine alles andere als alltägliche Materie vermitteln wird.