Veranstaltung

Do
06.06.
2024

Die Entwicklung der feministischen Rechtswissenschaft zu Legal Gender Studies

Referentin
Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky
Uhrzeit
18:30 Uhr
Ort
Festsaal des Hauses der Kirche
Dreikönigskirche Dresden
Hauptstraße 23, 01097 Dresden

Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky ist Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Sie ist Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen und Vertrauensdozentin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Ihre Forschungsschwerpunkt sind Verfassungsrecht, Geschlechterstudien im Recht, Verfassungsvergleichung sowie Finanz- und Abgabenrecht. Ihre Antrittsvorlesung im Jahr 2000 trug den Titel Was ist feministische Rechtswissenschaft?. Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit bringt Frau Prof. Sacksofsky ihre Expertise in politische Debatten ein. So war sie in zahlreichen Anhörungen im Bundestag und in Landtagen sowie in der Gemeinsamen Verfassungskommission als Sachverständige tätig.

Das Thema, zu dem Frau Prof. Sacksofsky zu uns sprechen wird, ist der juristische Kern einer Debatte, die bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als sogenannte Frauenfrage aufkam. Die „Frauenfrage“ war, wenn man so will, eine Nebenfolge der französischen Revolution. Denn das Versprechen von Freiheit und Gleichheit für alle barg die Frage, wie es in der nachrevolutionären Gesellschaft um die Gleichberechtigung von Frauen bestellt sein soll. Die Antwort auf diese einfache Frage beschäftigt unsere Gesellschaft und Rechtsordnung bis heute. Erst 1908 wurde im deutschen Reich das Verbot der Mitgliedschaft von Frauen in politischen Vereinen oder deren Teilnahme an Versammlungen mit politischen Inhalten aufgehoben. Und noch im Jahr 1922 befand der deutsche Richtertag mit einer deutlichen Mehrheit von 250 zu 5 Stimmen, dass Frauen die Befähigung zum Richteramt abgeht, da ihnen die nötigen Fähigkeiten fehlen würden. Solche Verhaltens- bzw. Diskriminierungsmuster wirken bis heute fort. Ein schönes Beispiel hierfür ist das Urteil des EuGH zur Mindestgröße von Polizeibewerbern. Der EuGH sah eine einheitliche Mindestgröße für Polizisten als mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts an, da Frauen im Durchschnitt kleiner sind als Männer.

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